Landesregierung lässt Kommunen finanziell auch weiter im Regen stehen

Landesregierung lässt Kommunen finanziell auch weiter im Regen stehen
18.03.2024

Gordon Schnieder fordert die Landesregierung auf, das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) zu ändern, um die Finanzlage der Kommunen zu verbessern

Mainz. Sowohl im Jahr 2012 als auch 2020 stellte der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz gravierende Mängel bei der Finanzierung der Kommunen fest. Daher mussten SPD, Grüne und FDP ein neues Gesetz schaffen. Dieses kritisierte von Beginn an nicht nur die CDU-Opposition im Landtag, sondern auch zahllose Vertreter der Städte und Gemeinden. Sie beklagten, oft fehle das Geld, um die den Kommunen vom Land übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Zudem zwinge die Landesregierung die notleidenden Kommunen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer anzuheben. Daher brachte die CDU-Fraktion im September 2023 einen eigenen Gesetzentwurf ein, der dann im Innenausschuss weiter beraten wurde. Darüber hinaus fand ebenfalls im Innenausschuss eine Expertenanhörung zu dieser Thematik statt.

Während der letzten Monate wurde die Kritik in den Städten und Gemeinden immer lauter. Gemeinderäte legten ihre Mandate nieder, ehrenamtliche Ortsbürgermeister stellten ihr Amt zur Verfügung. Geradezu dramatisch stürzen viele Kreishaushalte im Jahr 2024 ab. Bereits jetzt ergibt sich nur für die Landkreisebene ein absehbarer Fehlbetrag von mehr als 250 Millionen Euro. Der CDU-Fraktionsvorsitzende, Gordon Schnieder, hob in seiner Rede im Landtag hervor, die Landesregierung verweise auf die zum Teil gestiegenen Einnahmen der Kommunen und lobe sich für die Einmalzahlung zur Bewältigung der Migrationspolitik. Die Landesregierung verschweige jedoch, wie stark gleichzeitig die Ausgaben der Kommunen angewachsen seien, beispielsweise durch das neue Kita-Gesetz. Er stellte heraus, es sei genügend Geld vorhanden, um die Kommunen dauerhaft zu entlasten: Allein in der Haushaltssicherungsrücklage habe die Landesregierung 3,6 Milliarden Euro geparkt.

Trotz aller berechtigter Kritik lehnten die Ampelfraktionen den Gesetzesentwurf der Christdemokraten in der abschließenden Beratung in der vergangenen Woche ab.